ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der D&S BIOTRADE GmbH

I. Allgemein

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem VERTRAGSPARTNER und der D&S BIOTRADE GmbH, (FN 355511k), mit dem Firmensitz und der Geschäftsadresse Turnerstraße 19B, 2345 Brunn am Gebirge (nachfolgend D&S) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Geschäftsbedingungen des KUNDEN, das ist der VERTRAGSPARTNER haben keine Gültigkeit, auch wenn D&S diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Abweichende Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, D&S hat diesen vor Annahme der Bestellung schriftlich ausdrücklich zugestimmt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von D&S jederzeit abgeändert werden und gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des VERTRAGSPARTNERS aktuellen Fassung.

Mit der Abgabe einer Bestellung erklärt sich der VERTRAGSPARTNER mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden

II. Angebot & Vertragsabschluss

Alle Angebote von D&S sind bis zu deren Annahme freibleibend. Erfolgt nach Angebotslegung durch D&S eine Beauftragung durch den VERTRAGSPARTNER, ist die Erstellung des Angebotes kostenlos.

Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Mündliche und fernmündliche Angebote bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der unverzüglichen schriftlichen Bestätigung durch D&S. Das Vertragsverhältnis kommt erst dann wirksam zustande, wenn D&S das schriftliche Angebot des VERTRAGSPARTNERS durch firmenmäßige Zeichnung schriftlich bestätigt. Vor diesem Zeitpunkt ist D&S an Angebote nicht gebunden, die dort genannten Preise sind freibleibend. Zusatzvereinbarungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform (wobei die elektronische Schriftform mitumfasst ist). Die Verwendung der Begriffe „Schriftform“, „schriftlich“ oder „firmenmäßige Zeichnung“ bedeutet immer Unterschriftlichkeit (einschließlich elektronischer Willensbekundungen).

Als Vereinbarungsgegenstand gilt das jeweils letztgültige Angebot von D&S. Bei Abweichungen zwischen schriftlicher Bestellung des VERTRAGSPARTNERS und dem Angebot von D&S ist letzteres maßgeblich.

D&S kann den Vertrag – im Rahmen des Erforderlichen und Zumutbaren – jederzeit nach 14tägiger schriftlicher Vorankündigung einseitig ändern, soweit dies aufgrund einer Gesetzesänderung erforderlich ist oder die Dienstleistungen ohne die Änderung anderweitig unmöglich werden würden. Im Falle einer solchen Änderung kann der VERTRAGSPARTNER die Vereinbarung mit einer Frist von 5 Tagen, ab Kenntnis der Änderungen, schriftlich mit Wirkung zum Ende der 2-wöchigen Frist kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung hat der VERTRAGSPARTNER Anspruch auf Rückzahlung etwaiger zum Beendigungszeitpunkt nicht aufgebrauchter Auftragszahlungen.

Werden Angebote nach den Angaben des VERTRAGSPARTNERS oder dessen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, übernimmt D&S keinerlei Haftung für die Richtigkeit der erhaltenen Angaben und Unterlagen. Es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird von D&S vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt. Angaben des VERTRAGSPARTNERS werden als gültig, die Rechnungslegung und Vertragsabwicklung betreffend, angesehen.

Angebote, Planungen, Beschreibungen von Konzepten usw. bleiben, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, mit allen Rechten im Eigentum von D&S. Jede anderweitige Verwertung in sämtlichen Formen ist zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung, die Weitergabe an Dritte, sowie die Vornahme von Änderungen ohne die ausdrückliche Zustimmung durch D&S.

Übersteigen die tatsächlichen Kosten, die von D&S veranschlagten Kosten um mehr als 10%, wird D&S den VERTRAGSPARTNER darüber informieren. D&S ist nicht verpflichtet den VERTRAGSPARTNER über eine Kostenüberschreitung zu informieren, sofern die Kostenüberschreitung aus einer Erweiterung, Abänderung usw. des Auftrages resultiert. Wird der VERTRAGSPARTNER auf eine Kostenüberschreitung hingewiesen, und widerspricht er dieser nicht binnen 3 Tagen, dann gilt diese als genehmigt (etwa bei erhöhtem Stundenaufwand).

III. Leistungsumfang, Leistungszeitpunkt

Der Umfang der vertraglichen vereinbarten Leistung ergibt sich aus den im Angebot von D&S enthaltenen Leistungsbeschreibungen. Sollten sich seitens des VERTRAGSPARTNERS nachträglich Änderungswünsche ergeben, können diese, soweit es möglich ist, noch berücksichtigt werden. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen jedenfalls der schriftlichen Bestätigung durch D&S. Solche Änderungen führen zu einer Anpassung der Preise und der Leistungstermine.

Termine und Fristen gelten so lange als annähernd vereinbart, bis sie von D&S schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Ist die Leistung von einer Mitwirkung des Vertragspartners abhängig, so beginnt die Erfüllungspflicht von D&S nicht, bevor der Vertragspartner seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat.

Der Vertragspartner trägt zudem den Aufwand, der entsteht, dass Leistungen von D&S infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben von D&S wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

D&S ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertrages Dritter zu bedienen. D&S kann hierbei im eigenen Namen, aber auch im Namen des VERTRAGSPARTNERS auftreten und Aufträge vergeben. Ist der VERTRAGSPARTNER Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, übernimmt D&S keine Haftung für die Auswahl sowie die Bonität der beauftragten Dritter.

Der VERTRAGSPARTNER ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Vertrages benötigen und zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen und Angaben auf inhaltliche Richtigkeit bzw. Rechte Dritter zu prüfen und gegenüber D&S zu garantieren, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den vertraglichen Zweck eingesetzt werden können. Der VERTRAGSPARTNER hält D&S gegenüber daraus resultierenden Ansprüchen Dritter, schad- und klaglos. Der Vertragspartner hat D&S sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der VERTRAGSPARTNER ist verpflichtet, D&S bei der Abwehr von derartigen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. D&S ist zudem vom VERTRAGSPARTNER von allen Umständen in Kenntnis setzen, die für die Ausführung des Vertrages von Bedeutung sind.

IV. Preise

Die ausgewiesenen Preise bei D&S sind in EURO angegeben. Kauft D&S seinerseits bei einem Vertragspartner, dessen Sitzstaat nicht den EURO als Zahlungsmittel hat, gilt jener Preis als vereinbart, der sich durch Umrechnung in Euro auf Grundlage des von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Euro-Wechselkurses im Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages ergibt.

Alle Preise verstehen sich netto, daher exklusive Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe (derzeit 20%) und schließen zusätzlich, vom Vertragspartner gewünschte Sonderleistungen, Sonderverpackungen oder Liefermodalitäten nicht ein; ausgenommen es wird Abweichendes schriftlich vereinbart. Bei Verbrauchern werden jedenfalls zusätzlich Bruttopreise ausgewiesen.

Wird ein Pauschalpreis vereinbart, sind darin nur die Leistungen enthalten, auf welcher das Anbot ausdrücklich hinweist. Nebenleistungen, welche nicht explizit im Anbot genannt werden, sind sohin keinesfalls Teil des Pauschalpreises und werden von D&S zusätzlich verrechnet.

Die im Angebot angeführten Preise haben nur bei ungeteilter Bestellung Geltung. Erfolgt nur eine Teilbestellung, werden die Preise von D&S neu berechnet. Die genannten oder vereinbarten Preise beziehen sich ausschließlich auf die im Angebot angeführten Leistungen. Weitere Leistungen – welche nicht im Umfang des Angebotes enthalten sind – werden gesondert verrechnet. Die Verrechnung von Zusatzleistungen erfolgt auf Basis des Angebotes, es sei denn, die Leistungserbringung ist mit einem höheren finanziellen Aufwand für D&S verbunden.

Sind in den Verkaufspreisen Frachten, Zölle oder andere öffentliche Abgaben eingeschlossen, gehen nach Geschäftsabschluss eintretende Erhöhungen dieser Nebenkosten sowie etwaige, die Ware, die Versendung, Versteuerung oder Verzollung betreffende, neue Abgaben zu Lasten des VERTRAGSPARTNERS.

Etwaige Kosten aufgrund von Verzögerungen der Leistungserbringung, die nicht von D&S zu vertreten sind, können dem VERTRAGSPARTNER gesondert in Rechnung gestellt werden und erteilt dieser dazu seine ausdrückliche Zustimmung.

V. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht

Alle von D&S gelieferten Materialien und Gegenstände stehen und bleiben im Eigentum von D&S.

Betreffend Warenverkauf:

  1. Die Annahme von Bestellungen erfolgt unter Vorbehalt der Liefermöglichkeit.
  2. D&S nimmt Aufträge per Internet-Onlineshop von Montag bis Samstag (ausgenommen Feiertage) von 08:00 bis 18:00 jeweils für den nächsten Werktag an. D&S übermittelt dem VERTRAGSPARTNER eine schriftliche (einschließlich E-Mail) Bestellbestätigung mit allen relevanten Auftragsdaten.
  3. Bei Selbstabholung der Ware durch den VERTRAGSPARTNER gehen Nutzung und Gefahr spätestens mit der Übergabe auf diesen über.
  4. Bei Zustellung bestimmt D&S als Beauftragte des VERTRAGSPARTNERs Transportart und Transportweg, es sei denn dem VERTRAGSPARTNER wird ein besonderes Wahlrecht der Transportform angeboten (zB Post oder beschleunigter Botendienst). Dabei gehen Nutzung und Gefahr auf den VERTRAGSPARTNER mit der Übergabe der Ware von D&S an den Transporteur über. Die Zustellung erfolgt somit auf Kosten und Gefahr des VERTRAGSPARTNERs.
  5. Ist der VERTRAGSPARTNER Verbraucher, trägt dieser Nutzung und Gefahr, sobald die Ware an diesen oder an einen von diesem bestimmten, vom Transporteur verschiedenen Dritten, abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne eine von D&S vorgeschlagenen Auswahlmöglichkeit zu nützen, geht die Gefahr bereits mit Aushändigung der Ware an den Transporteur über.
  6. Die Eindeckung der Lieferung durch eine Transportversicherung über einen Warenwert von EUR 500,00 hinaus erfolgt nur über ausdrückliche Weisung des VERTRAGSPARTNERs und auf dessen Kosten.
  7. D&S ist bis auf Widerruf bereit, bei ihr gekaufte Waren gegen Erstattung des vollen Kaufpreises unter folgenden Voraussetzungen zurückzunehmen: Die Rückgabe muss innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum originalverpackt, unbeschädigt und unter Vorlage der Originalrechnung erfolgen. Gekennzeichnete Aktionsangebote werden ausschließlich in der gekauften Gesamtmenge zurückgenommen.
  8. Die Rücknahme erfolgt zu dem zum Zeitpunkt des ursprünglichen Kaufs gültigen Preis. Die Erstattung des Kaufpreises erfolgt in Form einer Gutschrift.

Betreffend Abo-Vereinbarungen:

  1. Die Leistungsbereitschaft von D&S beginnt nach erfolgter Zahlung und der Kenntnisnahme dieser.
  2. Auf eine ordentliche Kündigung verzichtet der VERTRAGSPARTNER bis nach Ablauf eines dreimaligen Wiederaufladens des Guthabens ausdrücklich (Mindestbindungsdauer). Nach dieser Dauer, kann jede Vertragspartei den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zum Ende des dritten Vorganges kündigen (dh. Fristbeginn nach Ausschöpfen des Guthabens).
  3. Der einvernehmlich vereinbarte Mindestentgelt pro Aufladevorgang zzgl. 20% USt ergibt sich aus dem angenommenen Angebot des VERTRAGSPARTNERS.
  4. Bei Auftragserteilung ist der erste Vorauszahlungsbetrag (pre-paid Betrag) bei Abschluss des Bestellvorganges abzugs- und spesenfrei zur Zahlung fällig.
  5. Das Folgeentgelt, ist nach jeweiliger Vorschreibung – bis zur ordnungsgemäßen Beendigung dieses Vertrages – an D&S zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an.
  6. Ein Protokoll wird nach Leistungsanfall binnen Monatsfrist aber jedenfalls nach Aufforderung des VERTRAGSPARTNERS (per Mail) übermittelt. Darin sind Zeitaufzeichnungen mit Leistung, Datum, Zeit (Start- und Endzeit; auf Viertelstunden genau), Dauer (auf Viertelstunden genau), enthalten.

VI. Verrechnung, Zahlung

Die Zahlung des Preises hat innerhalb der vereinbarten Frist an D&S zu erfolgen. Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarungen sind Rechnungen sofort bei Erhalt ohne Abzug zu begleichen. Erst die vollständige Bezahlung berechtigt zum Erhalt bzw. zur Nutzung des bestellten Produkts bzw. Dienstleistung.

D&S ist berechtigt, Anzahlungen seitens des VERTRAGSPARTNERS zu verlangen sowie eine Zwischenabrechnung durchzuführen.

Ist der VERTRAGSPARTNER mit der Zahlung oder einer sonstigen Leistung in Verzug, so kann D&S die Erfüllung seiner eigenen Leistungsverpflichtungen

  • bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungenaufschieben;
  • eine dem Verzug des VERTRAGSPARTNERS entsprechende angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen;
  • den ganzen oder noch offenen Leistungspreis sofort fällig stellen (Terminverlust), und
  • bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, sowie
  • vom Vertragspartner die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, begehren .

Bei Zahlungsverzug werden 9,2 % p.a. an Verzugszinsen fällig. Es ist D&S möglich, einen pauschalierten Betrag von EUR 40,- an außergerichtlichen Mahnkosten zu verrechnen. Sollte der tatsächliche Aufwand über diesem Betrag liegen, ist es D&S gestattet einen höheren Betrag an Mahnkosten zu verrechnen.

Für den Fall, dass zur Betreibung einer aus dieser Vereinbarung erfließenden Forderung anwaltliche oder gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss, erklärt der VERTRAGSPARTNER bereits jetzt vorprozessuale Betreibungskosten zu übernehmen, die D&S entstehen, selbst wenn diese vom gerichtlichen Kostenersatz des Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) umfasst sein sollten. Betreibungskosten sind im Falle der gerichtlichen Geltendmachung als Nebenforderungen geltend zu machen und unterliegen dem anwaltlichen Vorzugspfandrecht des § 19a RAO.

Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkosten seitens der D&S anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

VII. Aufrechnung

Der VERTRAGSPARTNER wird nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

VIII. Lieferung und Übergabe

Die Lieferung-/Leistungserbringung erfolgt zum vereinbarten Liefer-/Leistungstermin an die bzw. an der vom VERTRAGSPARTNER angegebene Adresse. D&S übernimmt jedoch keine Haftung für Leistungsverzögerungen, die sich aus höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen o.Ä. ergeben (siehe auch Punkt 11 dieser Vereinbarung).

Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von D&S schriftlich zu bestätigen.

Verzögert sich die Lieferung/Leistung von D&S aus Gründen, die D&S nicht zu vertreten hat, wie z.B., Verkehrsstörungen, Aussperrungen und Streiks, Transportverzögerungen jeder Art, Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. D&S wird in solchen Fällen den Vertragspartner unverzüglich kontaktieren, um einen Ersatztermin für die verhinderte Lieferung zu vereinbaren. Sofern dem Vertragspartner von D&S ein neuer Liefertermin angeboten wird, der nicht später als zwei Wochen nach einem der ursprünglich vereinbarten Liefertermine liegt, und die Lieferung zu diesem neuen Termin auch ordnungsgemäß durchgeführt wird, liegt eine rechtzeitige Lieferung durch D&S vor, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Kann D&S dem VERTRAGSPARTNER keinen neuen Leistungszeitpunkt gemäß 9.3. anbieten oder kann auch der neue Liefertermin aus den in 9.3. genannten Fällen (Unmöglichkeit der Lieferung zum vereinbarten Termin aus durch D&S nicht zu vertretenden Umständen) nicht eingehalten werden, ist D&S berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Ebenso kann in diesen Fällen der VERTRAGSPARTNER vom Vertrag zurücktreten.

Die Zustellung der Ware oder Dienstleistung erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des VERTRAGSPARTNERS. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für unsachgemäße Lagerung oder Verwahrung durch den VERTRAGSPARTNER in seinem Empfangsbereich oder Ort, übernimmt D&S keine Haftung.

Der VERTRAGSPARTNER ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Übernahme der bestellten Ware sicherzustellen.

Nach Übernahme der Leistung gehen alle Risiken und die Kosten einer Lagerung zu Lasten des VERTRAGSPARTNERS. Dies gilt auch im Falle der Teillieferung.

Im Fall der Nichtannahme von bestellter und vertragsgemäßer Ware/Dienstleistung, ist D&S berechtigt, den Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen, wie zB. frustrierte Transportkosten, zu verlangen.

Bei teilbaren Leistungen hat der VERTRAGSPARTNER kein Rücktrittsrecht betreffend lieferbare bzw. erbringbarer Teile, soweit Teile der Leistung erfüllbar und für den VERTRAGSPARTNER verwendbar sind. Unter den gleichen Voraussetzungen, bzw. wenn die restlichen Teile rechtzeitig (im Sinne von 8.6.) nachgeliefert werden können, ist der VERTRAGSPARTNER nicht berechtigt, die Annahme von Teillieferungen zu verweigern.

IX. Vertragsende & Rücktrittsrechte

Bei einmaligen Leistungen endet der Vertrag grundsätzlich mit der Erbringung der Leistung. Wiederkehrende Leistungen im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses werden je nach Vereinbarung befristet oder unbefristet mit dreimonatiger Kündbarkeit erbracht.

Im Falle einer Befristung endet das Vertragsverhältnis hinsichtlich des jeweiligen Leistungsteils nach Ablauf der in der Leistungsbeschreibung des Angebots genannten Zeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Unbefristete Vertragsverhältnisse können unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Kündigung durch D&S: Diese ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen; dies ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Bei einer solchen Auflösung gelten sämtliche eingeräumte Nutzungsrechte, egal welcher Art, als verfallen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der VERTRAGSPARTNER zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  • die zugesagte Leistung aufgrund höherer Gewalt (wie z.B. insbesondere einer staatlichen Handlung, Feuer, Überflutung, einem Aufstand, einem Erdbeben, einer Seuche/Pandemie, Stromausfall, Aufruhr, einer Explosion, einem Embargo, legalen oder illegalen Streiks, Transportverzögerungen jeder Art, Arbeitsverzögerungen) nicht eingehalten werden, kann D&S dem VERTRAGSPARTNER keinen neuen Leistungszeitpunkt anbieten, oder auch der neue Liefer-/Leistungstermin wegen Unmöglichkeit der Leistung zum vereinbarten Termin aus durch D&S nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden kann, ist D&S berechtigt, vom Vertrag zur Gänze oder teilweise zurückzutreten;
  • der VERTRAGSPARTNER fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
  • berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des VERTRAGSPARTNERS bestehen und dieser auf Begehren von D&S weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung durch D&S eine taugliche Sicherheit leistet;
  • sich die Vertragsgrundlage während der Ausführung wesentlich ändert.

Für Verbraucher: Bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen, hat der VERTRAGSPARTNER dann kein Rücktrittsrecht, wenn D&S noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde; dies auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des VERTRAGSPARTNERS sowie einer Bestätigung des VERTRAGSPARTNERS über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung.

Um ein ihm zustehendes Widerrufsrecht ausüben zu können, muss der VERTRAGSPARTNER, D&S Biotrade GmbH, Turnerstraße 19B, 2345 Brunn am Gebirge (FN 355511k) mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Wird der Vertrag widerrufen, hat D&S die vom VERTRAGSPARTNER allenfalls bereits erhaltene Anzahlung, unverzüglich, jedenfalls aber spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei D&S eingegangen ist.

Kündigung durch VERTRAGSPARTNER bei wiederkehrenden Leistungen: Wenn dieser die Vereinbarung oder eine auf Basis dieser Vereinbarung zu erbringende Werbedienstleistung durch schriftliche Erklärung (die „Kündigungserklärung“) mindestens 14 Tage vor Ende der Mindestlaufzeit kündigt, beendet diese Kündigungserklärung diese Vereinbarung bzw. die betreffende Dienstleistung zum Ende der Mindestlaufzeit.

Keine Rückerstattung bei wiederkehrenden Leistungen: Der VERTRAGSPARTNER hat keinen Anspruch auf Rückerstattung von bereits an D&S bezahlte Beträge aus welchem Grund auch immer. Dies gilt nicht bei außerordentlicher Kündigung des VERTRAGSPARTNERS oder bei ordentlicher Kündigung durch D&S. In diesem Fall hat der VERTRAGSPARTNER Anspruch auf Erstattung des verbleibenden, nicht aufgebrauchten, Teils (bezogen auf ganze Einheiten).

X. Gewährleistung, Haftung, Schadenersatz

Zusagen, wie über die Verwendbarkeit oder besondere Eigenschaften der Ware, der Dienstleistung, eines allfälligen Erfolges oder Erklärungen von D&S sind unverbindlich und stellen keine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, wenn sie nicht schriftlich (einschließlich per E-Mail) erfolgen.

Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass Mängel D&S gegenüber unverzüglich angezeigt werden, und zwar erkennbare Mängel sofort bei Übernahme, versteckte Mängel nach Entdeckung, und unter Darlegung der konkreten Mängel (allgemein gehaltene Rüge reicht nicht aus) und Originalrechnung. Ein Gewährleistungsanspruch ist in jedem Fall mit dem Kaufpreis der gelieferten und mangelhaften Ware bzw. Dienstleistung begrenzt. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung, sofern der VERTRAGSPARTNER Unternehmer im Sinne des § 1 UGB ist, ansonsten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Das Recht zum Regress gegenüber D&S gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der VERTRAGSPARTNER ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

Es obliegt auch dem VERTRAGSPARTNER, die Überprüfung der zu Verfügung gestellten Dokumente auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. D&S haftet nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem VERTRAGSPARTNER nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom VERTRAGSPARTNER vorgegeben oder genehmigt wurden.

Handelsübliche oder geringfügige, technisch oder natürlich bedingte Abweichungen der Qualität, Quantität, der Ausrüstung oder des Designs stellen weder Gewährleistungsmängel noch Nichterfüllung des Vertrages dar. Entsprechendes gilt für nach Muster bestellte Ware, soweit sich die Abweichung in den handelsüblichen und technischen bzw. natürlichen Grenzen hält.

D&S haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für fahrlässig zugefügte Schäden ist jedoch ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen und für Ansprüche nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz.

Der VERTRAGSPARTNER im Sinne des § 1 UGB hat das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu beweisen. Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB, ist die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ausgeschlossen. Weiter ist ihnen gegenüber die Haftung mit der Höhe des Gesamtpreises für die erbrachte Werkleistung begrenzt. D&S haftet nicht für (Mangel-) Folgeschäden, sonstige Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden, die Dritte gegenüber dem VERTRAGSPARTNER geltend machen.

D&S haftet nicht für ein Versäumnis oder eine aufgrund einer staatlichen Handlung, Feuer, Überflutung, einem Aufstand, einem Erdbeben, einer Seuche/Pandemie, Stromausfall, Aufruhr, einer Explosion, einem Embargo, legalen oder illegalen Streiks, Transportverzögerungen jeder Art, Arbeitsverzögerungen oder sonstige Bedingungen, die sich in einer Art und Weise auf die Erzeugung oder Lieferung auswirken, auf die D&S vernünftigerweise keinen Einfluss hat.

VERTRAGSPARTNER haftet für die Richtigkeit und Erlaubtheit seiner Angaben bzw. übergebenen Daten und hält D&S schad- und klaglos aus Ansprüchen welcher (Rechts)Natur auch immer, die aus Missachtung dieser Pflicht resultieren. Das gilt auch für Ansprüche Dritter (etwa aufgrund von Urheberrechtsverletzungen).

Sofern ein Abbruch des Vertrages nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung durch D&S begründet ist, hat der VERTRAGSPARTNER, D&S darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten, wobei gegenüber Verbrauchern die Anrechnungsvergütung des § 1168 ABGB ausgeschlossen wird. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der VERTRAGSPARTNER in diesem Fall an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich D&S zurückzustellen.

XI. Allgemeines

Festgehalten wird, dass mündliche Nebenabreden nicht getroffen wurden.

Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Zusätzliche Vereinbarungen zu diesem Vertrag werden daher nur dann wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten und vom anderen Vertragspartner unterfertigt werden. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.

Sollte sich eine Bestimmung dieses Vertrages als unwirksam, ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, kommen die Parteien überein, die ungültig gewordene Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen oder ideellen Gehalt weitgehend entspricht oder am nächsten kommt. Die übrigen Vertragsbestimmungen werden durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

Der VERTRAGSPARTNER hat D&S über sämtliche Veränderungen der Gegebenheiten bzw. Neuerungen unmittelbar zu informieren. Solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt wurde, ist der VERTRAGSPARTNER verpflichtet, Änderungen seiner Wohn-/Geschäftsadresse umgehend D&S zu melden. Wird diese Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen über den örtlichen und sachlichen Gerichtsstand; dies mit der Einschränkung, dass unter den Bedingungen des Art 6 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Rom I“) besondere Verbraucherschutzbestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem gewählten österreichischen Recht vorgehen können.

Erfüllungsort sowie Leistungsort ist sowohl für D&S als auch den VERTRAGSPARTNER die Geschäftsanschrift von D&S.

Ist der VERTRAGSPARTNER Unternehmer im Sinne des § 1 UGB, so ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von D&S für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Wenn der VERTRAGSPARTNER seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das sachlich zuständige Gericht am Ort von D&S weiterhin zuständig. Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

XII. Datenschutz

Der VERTRAGSPARTNER erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass seine persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) von D&S automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden und –nur (!) sofern es die Auftragserfüllung erfordert – an dritte Personen (Mitarbeiter, Lieferanten oder sonstige Beauftragte von D&S) übermittelt werden. Ansonsten bleiben die Daten bei D&S und werden nicht weitergegeben. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich oder mündlich widerrufen werden. Weitere Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts von Verbrauchern

A. Widerrufsbelehrung

WICHTIG: Bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Waren und Dienstleistungen, hat der VERTRAGSPARTNER dann kein Rücktrittsrecht, wenn der Unternehmer noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Leistungserbringung begonnen hat und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde; dies auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des VERTRAGSPARTNERS sowie einer Bestätigung des VERTRAGSPARTNERS über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung.

1. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsabschluss, wobei der Tag des Vertragsabschlusses nicht mitgerechnet wird.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (D&S Biotrade GmbH, Turnerstraße 19B, 2345 Brunn am Gebirge (FN 355511k) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

2. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Treten Sie während der Widerrufsfrist vom Vertrag zurück, nachdem Sie zuvor dessen sofortige Ausführung verlangt und D&S hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen hat (vgl. § 10 FAGG), haben Sie D&S gem. § 16 Abs 1 FAGG einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den von D&S bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht. Der zu zahlende Anteil am vereinbarten Gesamtpreis entspricht sohin jenem Verhältnis, in dem die erbrachte Dienstleistung zum Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Leistung steht.

B. Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an

D&S Biotrade GmbH, Turnerstraße 19B, 2345 Brunn am Gebirge

kundenservice@feelwell-impulse.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung

  1. Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  2. Name des/der Verbraucher(s)
  3. Anschrift des/der Verbraucher(s)
  4. Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  5. Datum

(*) Unzutreffendes streichen.